Kindertagesstättengesetz

750 Unterschriften aus der Kreisstadt

Stadtelternrat sammelt für Volksbegehren

Aschersleben/MZ/mp. Mit 750 Unterschriften braucht Aschersleben sich nicht zu verstecken", meint Jens Hüttich, Ascherslebens Stadtelternbeiratsvorsitzender.

Gründer der Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Kinder" haben ein neues Kindertagesstättengesetz erarbeitet, das innerhalb eines Volksbegehrens in den Landtag eingebracht werden soll. Dafür wurden insgesamt 10 000 Unterschriften benötigt. Diese Aktion lief vom 1. Juli bis zum 1. August dieses Jahres.

Das Kindertagesstättengesetz soll die Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung im Land Sachsen-Anhalt regeln. Das bedeutet, dass Kindertagesstätten langfristig als Ganztagseinrichtungen die Betreuung der Kinder sichern und damit den berufstätigen Eltern mit der flexiblen Gestaltung der Betreuungszeiten die Gestaltung ihrer Arbeitszeit ermöglichen, so Hüttich. Hierbei solle zu beachten sein, dass die finanzielle Situation der Familien oftmals die Berufstätigkeit beider Elternteile erforderlich mache. Zudem werde den Kindern ein kontinuierlicher Kontakt zu Gleichaltrigen ermöglicht. Kindertagesstätten leisteten somit einen Beitrag zur Gesamtentwicklung der Kinder und unterstützen im Hort die Kinder bei der Erledigung von Hausaufgaben. Für Horteinrichtungen, die bis zum 31. Juli 2003 nach dem Hortgesetz betrieben werden, gilt ab dem 1. August 2003 auch das Kindertagesstättengesetz.

Diese Unterschriften sind inzwischen nach Magdeburg zum Landeswahlleiter geschickt worden. Ist der Landeswahlleiter einverstanden mit der Durchführung des Volksbegehrens, werden 250 000 Unterschriften benötigt. "An dieser Sammlung wird sich der Stadtelternbeirat wieder beteiligen", so Jens Hüttich.

Download des Artikels als 150 dpi-Scan (30,2 kByte) aus der Mitteldeutsche Zeitung (Mit freundlicher Genehmigung der MZ)

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