Kinderbetreuung

Heute Entscheidung über Volksbegehren

Regierungs-Experten empfehlen Zulassung

Magdeburg/dpa. Dem ersten Volksbegehren in der Geschichte des Bundeslandes Sachsen-Anhalt scheint nichts mehr entgegen zu stehen. Die Landesregierung will heute offiziell über die Zulässigkeit des von einer Initiative geplanten Volksbegehrens zur Kinderbetreuung entscheiden. Experten des Innenministeriums sollen bereits empfohlen haben, die Befragung der Bürger zuzulassen.

Die Volksinitiative für die Zukunft unserer Kinder" hatte den Antrag für das Volksbegehren am 6. Juli beim Landeswahlleiter eingereicht. Ziel der Initiative ist die Verabschiedung eines von ihr erarbeiteten neuen Gesetzes zur Kinderbetreuung. Das derzeit gültige, im August 1999 in Kraft getretene Gesetz, gegen das die Initiative bereits 300 000 Unterschriften gesammelt hatte, ist nach Auffassung der Initiative unsozial. Katrin Esche von der Initiative sagte, im Rahmen der Überprüfung seien an dem Gesetzentwurf der Initiative noch einige formale Mängel beseitigt worden. Die Unterschriftensammlung könne nun aus Sicht der Initiatoren rasch beginnen.

Die Landesregierung muss mit dem erwarteten Votum für das Volksbegehren nun auch einen Termin für den Beginn der Unterschriftensammlung festlegen. Anschließend hat die Initiative ein halbes Jahr Zeit, um die 250 000 Unterschriften zu sammeln, die für die Einbringung ihres Gesetzentwurfes in den Landtag nötig sind.

Download des Artikels als 150 dpi-Scan (24 kByte) aus der Mitteldeutsche Zeitung (Mit freundlicher Genehmigung der MZ)

Zurück zum Pressespiegel

Zur Startseite des SEB