Zu wenig Geld für Wünsche

Von HARALD KREIBICH

Der Dauerstreit über das Niveau der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt geht mit dem Volksbegehren, das im September startet, in die nächste Runde. Selbst wenn die notwendigen 250000 Unterschriften zusammenkommen, wird das bestehende Kinderbetreuungsgesetz aber damit im Landtag kaum zu kippen sein.

Der von der Initiative vorgelegte Entwurf ist in vielen Punkten unausgereift und würde das Niveau der Kinderbetreuung in einigen Bereichen sogar verschlechtern. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass der Anspruch auf Hortbetreuung nur bis zum Ende der vierten Klasse und nicht wie derzeit bis zum Ende der sechsten Klasse bestehen soll. Die Öffnungszeiten werden geregelt, ohne den tatsächlichen Bedarf dabei zu berücksichtigen.

Darum ist es unwahrscheinlich, dass eine Mehrheit im Landtag dem Entwurf der "Volksinitiative für die Zukunft unserer Kinder" plötzlich zustimmt. Nur diese Möglichkeit nämlich haben die 116 Abgeordneten, wenn das umstrittene Gesetz erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Die Sicherung von Arbeitsplätzen für Erzieherinnen, auf die der Gesetzentwurf zum Volksbegehren deutlich abzielt, ist zweifellos ein ernstes Thema. Doch so wie der Entwurf formuliert ist, würde er dem Land Mehrkosten allein im nächsten Jahr von rund 25 Millionen Mark verursachen. Der Entwurf skizziert damit in nicht unwesentlichem Maße beschäftigungspolitische Wünsche, für die das notwendige Geld nicht vorhanden ist.

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Download des Artikels als 150 dpi-Scan (21,9 kByte) aus der Mitteldeutsche Zeitung (Mit freundlicher Genehmigung der MZ)

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