Gesetzentwurf zur Kinderbetreuung

Zwei Parteien - zwei Rechnungen

Volksinitiative: Entwurf ist kostenneutral - Ministerium: 25 Millionen zusätzlich notwendig

Halle/MZ/ual. Vertreter der Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Kinder" haben ihren Gesetzentwurf für ein neues Kinderbetreuungsgesetz verteidigt. Er werde die Auswirkungen des 1999 vom Landtag beschlossenen Gesetzes mildern, das für die nächsten Jahre weitere Absenkungen von Landeszuschüssen vorsieht. Sie wehren sich gegen den Vorwurf, Kosten zu treiben. Die finanziellen Interessen des Landes seien in hohem Maße berücksichtigt worden. Die bisher erfolgten Kürzungen bei den Landespauschalen würden akzeptiert, so Ilka Reckmann und Katrin Esche von der Volksinitiative, die ab September 250000 Unterschriften für ein Volksbegehren sammeln will.

Sozialministerin Gerlinde Kuppe (SPD) hat den Gesetzentwurf dagegen gestern in Halle ein "Kuckucksei" genannt. Der geltende Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung mit mindestens zehn Stunden täglich werde von der Volksinitiative "bewusst oder unbewusst" zerschlagen. In ihrem Gesetzentwurf sei der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bereits bei einer Betreuungszeit von mehr als 25 Stunden pro Woche erfüllt. Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung würde eingeschränkt, dennoch würden die Kosten für Land, Kommunen, Eltern und die Träger der Tagesstätten in die Höhe getrieben.

Halles Bürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) sagte, bei Verwirklichung des Gesetzentwurfs brauche die Stadt 145 Erzieher mehr als bisher. Mehrkosten von 8,5 Millionen Mark müssten entweder von der Stadt oder durch höhere Elternbeiträge aufgebracht werden.

Die Volksinitiative argumentiert dagegen, ihr Entwurf sei nahezu kostenneutral und "das bessere Gesetz für Kinder, Erzieherinnen, Träger und Kommunen". Die Volksinitiative will konstant bleibende Zuweisungen; im Landesgesetz sind weitere Abstriche für die nächsten Jahren festgeschrieben. Nach dem Volksinitiativen-Entwurf bliebe der Posten Kinderbetreuung im Landesetat folglich so hoch wie bisher, nach dem Landesgesetz sinkt er. Das Ministerium vergleicht die Kosten, die in kommenden Jahren in dem einen oder anderen Fall auf sie zu kämen - und kommt auf 25 Millionen Mark Mehrkosten im Jahr 2001 und auf 41 Millionen im Jahr 2002, falls das Volksbegehren Erfolg hat.

KINDERGÄRTEN IN ASCHERSLEBEN

Eltern müssen täglich unterschreiben

Eine neue Prozedur in den Kindereinrichtungen der Stadt Aschersleben empört die Eltern: In jeder Gruppe müssen die Bringe- und Abholzeiten jetzt per Unterschrift quittiert werden. Die Eltern vermuten, dass Stellen von Erzieherinnen oder Arbeitsstunden vermindert werden sollen.

Amtsleiterin Ulrike Selisko begründet die Einführung des Anwesenheitsnachweises mit der "Sicherheit der Kinder und mit betriebswirtschaftlichem Denken". Ihrer Meinung nach sind die Rechte der Eltern damit nicht eingeschränkt, weil eine Verpflichtung zur Unterschrift nicht bestehe.

Download des Artikels als 150 dpi-Scan (48,5 kByte) aus der Mitteldeutsche Zeitung (Mit freundlicher Genehmigung der MZ)

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