Urteil zu Kindergeld

München/AP. Die vollständige Streichung des Kindergelds für Kinder mit bestimmten eigenen Einkünften ist verfassungsgemäß. Der Bundesfinanzhof bestätigte in einem Urteil die heutige Rechtslage. Der im Jahr 1997 geltende Grenzbetrag von 12 000 Mark sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Dabei zählten alle Einkünfte des Kindes mit - Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen seien nicht abzuziehen (Az.: BFH, VI R 153/99).

Download des Artikels als 150 dpi-Scan (7,04 kByte) aus der Mitteldeutsche Zeitung (Mit freundlicher Genehmigung der MZ)

Zurück zum Pressespiegel

Zur Startseite des SEB