Dritte Sitzung des Stadtelternbeirates der Stadt Aschersleben

Am 10. Mai 2000 um 19.00 Bestehornhaus

 

1. Anwesenheit:

siehe Anlage 1 als PDF-Datei (121 kByte)

2. Gäste:

Herr Fenzl, Staatliches Schulamt Staßfurt

Frau Schwerke, Gleichstellungsbeauftrage

3. Sitzung als Informationsabend zu "Grundschulen mit festen Öffnungszeiten" - Herr Fenzl

nur Sachinformationen, es werden keine Stellungnahmen abgegeben

Auslaufen des Schulgesetzes und des Hortgesetzes zum 3 1. Juli 2001

Beschluss passiert gerade den Landtag

verbindlich für alle Grundschulen ab 01. August 2001

Hortpersonal ist städtischer Angestellter und kann sich ab sofort wieder in den Landesdienst bewerben, wenn es als pädagogischer Mitarbeiter an Grundschulen die Voraussetzungen erfüllt.

- Umschulung als Sozialarbeiter wird angeboten

- Umschulung für Verwaltung (zögerliche Annahme, geringe Chancen)

Schulmodell gestaltet einen festen Tagesrhythmus an allen Schulen

fester Ablauf, feste Riduale sollen Gewohnheiten ausprägen

verlässliche Betreuung für 5,5 h täglich garantiert

flexibeler Anfang für Schulen möglich (7.30 - 13.00 Uhr/8.00 - 13.30 Uhr)

offener Anfang, Gleitzeit, Morgenkurs, Gesprächsrunden

1. Block (2 h), Pausenzeit mit Frühstück

2. Block (2 h), Pause mit Angeboten ggf. Mittagessen

3. Block (1 h), Ausklang

die wöchentliche Unterrichtszeit: 25 Stdt.

Erzieher (pädagogische Mitarbeiter) als Stütze für die Zwischenzeit

Betreuerschlüssel 1 päd. Mitarbeiter pro Zug (Klasse 1 - 4)

1 päd. Mitarbeiterje angefangener Zug

(z.B. 2 1. Klasse, 2 Klasse, 1 3. Klasse, 14. Klasse = 2 päd. Mitarbeiter)

Klassenteiler liegt bei 29, soll aber flexibel gestaltet werden

Aussagen Frau Schwerke

Mitarbeiterstellen wurden ausgeschrieben

derzeit 6 Horte mit 27 Erzieherinnen

alle werden in den Schuldienst zurückkehren

 

Ausschreibungsbedingungen: Erzieher mit Lehrberechtigung für 2 Fächer

und " Staatlich geprüfter Erzieher"

Diese Bedingungen können fast nur ältere Kräfte erfüllen.

darüber-hinaus-Betreuung nach KiBeG

Bedarf ermitteln (Eltern selbst, als Vergleichsgrundlage)

Eltern müssen Bedarf umgehend anmelden

Diskussion mit Frau Schwerke

• Eltem kümmern sich in erster Linie um das Kindeswohl

• Erzieher erhielten Arbeitsplatzgarantien

Erzieher erhielten Abfindungen bei vorzeitigem Ausstieg

Erzieher erhielten besondere Bedingungen zur Altersteilzeit

Erzieher erhielten Umschulungsangebote

nur 9 nehmen am A 1 -Lehrgang teil (es besteht offentlichtlich kein Interesse) unter 50 % Auslastung

Teilzeitbeschäftigte Kräfte arbeiten nicht am Sozialhilfeniveau

Erzieherinnen entwickeln wenig Initiative zur Vertretung ihrer Interessen

Bewilligungsbescheid (640.000 DM)

wurden auch zur Sicherung der Sozialpläne eingesetzt

neuer Termin am 24. Mai 2000 - 19.00 Uhr

Download des Protokolls als PDF-Datei (4,88 kByte)

zur Homepage des SEB

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