Treffen mit Frau Selisko am 30.05.2000 14.00 Uhr in der Hohen Straße 7 1. Unterstützt der OB Unterschriftensammlung zur Änderung des KiBeG in den Einrichtungen (und eventuell Tierpark, Museum....)?
Bei der letzen Aktion zum Volksbegehren, wurde dies vom OB abgelehnt. Frau Selisko wird am 5.6. bei der Dienstberatung nachfragen. (Laut Ausage von Frau Selisko am 9.6. erlaubt der OB keine Sammlung in den Einrichtungen, Lebenshilfe und Kath. Kirche erlauben es).
2. Unterschriftensammlung in der Öffentlichkeit
Muß spätestens eine Woche vorher beim Ordnungsamt beabntragt werden und ist in der Regel gebührenpflichtig (kann eventuell "innerstädisch" geklärt werden). Es muß der Ort die beanspruchte Fläche und der Grund der Aktion angegeben werden.
3. Sachstand beim Konzept zu Zeitkonten bei den Erzieherinnen
Derzeit wird an einem Konzept gearbeitet, welches nach Absegnung durch den OB auch der Stadtelternbeirat vorgetragen wird.Frau Selisko regt an, dass der Stadtelternbeirat einen eigenen Vorschlag unterbreitet.
4. KITA-Gebührenermässigung direkt vom Landkreis warum?
Der neue § 18 des KiBeG sieht eine Zahlung der Ermässigung an den Träger nicht (mehr) vor. Durch den Landkreis wurde die Gesetzesänderung als nur umgesetzt. In besonderenHärtefällen können sich betroffene, die den vollen Beitrag nicht sofort zahlen können, weil Sie das Geld vom Landkreis noch nicht erhalten haben, bei den Sachbearbeitern der Stadt melden und individuelle Lösungen suchen.
5. Räumliche Trennung von Hort und Schule, wie, wann und wo?
Im Pfeilergraben und Froser Starße keine Notwendigkeit da auch zukünftig ausreichend Räume zur Verfügung stehen. In der Staßfurter Höhe wird der Hort in der neuen gemeinsamen Einrichtung (ehemals KiKo "Freunschaft") stattfinden. In der Welz-Straße würde durch den Auszug der LB-Schule eine Trennung möglich werden, der vorhandene Platz würde aber im Zweifelsfall nicht voll benötigt (eine Entscheidung ist noch nicht getroffen).
6. Möglichkeit eines Postfachs für den Stadtelternbeirat im Bürgerbüro
Wird durch Frau Selisko auf dem Dienstweg veranlasst. Es muß ein Vertreter des Stadtelternbeirat benannt werden, der berechtigt ist, die Post abzuholen. (Wurde im Nachhinein vom OB angelehnt, da ermeinet, dass dann jeder Verein das Selbe machen will.)
7. Spezialessen für Allergiker
Genaue Regelungen sind Frau Selisko nicht bekannt. Der Punkt wird aber geprüft werden.
8. Finazielle Unterstützung für den Stadtelternbeirat
Für 2001 sind die Mittel im Haushalt beantragt worden. Für dieses Jahr muß eine ausserplanmässige Ausgabe beantragt werden.