Teilnehmer:
als Gäste: Herr Papenroth Elternteil ehrenamtlich in der Volksinitiative und Frau Peine Vorsitzende des Personalrates Stadt MD / Gründungsmitglied der Volksinitiative
Teilnehmer des SEB siehe Anlage 1
Tagesordnung
1. Begrüßung aller Teilnehmer
2. Begrüßung der Gäste durch Herrn Hüttich
3. Verlesung der Tagesordnung / Einladung
4. Auswertung der Vorstandssitzungen (Text aus den Einladungen)
5. Informationen zu verschiedenen Veranstaltungen
6. Informationen durch die Gäste Gesetzesentwurf der Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Kinder"
7. Terminfestlegung
Zu 3. u. 4)
Herr Hüttich erläutert kurz noch mal die weitere Vorgehensweise in den nächsten Sitzungen. u.a.
nur ein Thema pro Sitzung
Klärung von internen Problemen in den einzelnen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit den Kuratorien à Problemfälle werden an den Vorstand heran getragen und dann die weitere Vorgehensweise entschieden
Einladungen erfolgen schriftlich, die Vorstandsmitglieder bemühen sich, die Einladungen rechtzeitig weiterzuleiten
an den Einladungen werden die Protokolle der letzten Sitzung geheftet.
Zu 5.)
Kreiselternbeiratsitzung
Der Kreiselternbeirat hat nach fast 1 ½ Jahren seine Arbeit aufgenommen. Die Vertreter gaben allgemeine Informationen. Der Platzbedarf in den Einrichtungen im Landkreises ist von August zum September um 10% gestiegen.
Eröffnung Einrichtung "Paule Winzig"
Der Kindergarten Paule Winzig wurde in die freie Trägerschaft übergeben. Damit hat die Stadt einen weiteren freien Träger in der Stadt. (Montesori)
durch den Zusammenschluss des Hortes Staßfurter Höhe und Mittelstraße sind 2 Elternvertreter Mitglied des Stadtelternbeirates. Vorläufig werden keine Wahlen durchgeführt, da der Hort im Dezember mit dem Kindergarten zusammengelegt werden. Wenn eine Stimmabgabe nötig ist, darf nur eine Stimme gezählt werden. (Frau Blach und Frau Spath)
Zu 6.)
Zu Beginn stellten sich die Gäste vor und erklärten den Ausgangspunkt zur Entstehung der Volksinitiative.
Durch die Novellierung des KibeG sind drastische Kürzungen in der Kinderbetreuung entstanden. (Verringerung des Personalschlüssels).
Fragenkatalog der SEB ASL
Frage 1 Definition Ganztags- /Halbstagsplatz im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf eine 10 Stundenbetreuung pro Tag
Frage 2 Warum keine Kindervertretung mehr
Frage 3 Warum keine Einbeziehung der Kuratorien bei den Öffnungszeiten
Frage 4 Erläuterung der Finanzierung im §15
Frage 5 Warum keine Einbeziehung der Schulbehörden im § 19 bei Modellversuchen
Zu 1.) Laut Gesetzentwurf (Anlage 2) muss der Träger für einen Kita-Platz 10 Betreuungstunden pro Tag vorhalten (bei Halbtagsbetreuung 6 Stunden). Die tatsächliche betreute Zeit spielt keine Rolle. Die Zeiten für die Inanspruchnahme wird mit der Leiterin der Einrichtung besprochen. Meldung erfolgt beim Träger lediglich, ob mehr als 5 Stunden benötigt werden oder nicht(dann Halbtagsplatz). Es wird mit dem Träger ein Betreuungsvertrag abgeschlossen über die Beanspruchung des Platzes.
Die Aufenthaltszeit und die Öffnungszeiten bestimmen die Eltern § 11 (1). Aus diesem Grund ist gesichert wie lange die Einrichtungen geöffnet sind (Antwort auf Frage 3).
Beispiel: Halbtagsplatz - 25 h
z. B. jeden Tag 9.00 Uhr 14.00 Uhr oder
z. B. 2 Tage voll den Rest der Woche zu Hause
z. B. 1 Woche in der Einrichtung, 1 Woche zu Hause aber: man sollte Rücksicht auf den Dienstplan nehmen!!!
Ganztagsplatz - 50 h
Zu 2.) Da die Altersgrenzen nach unten gesetzt wurden ist es im neuen Gesetzesentwurf nicht erforderlich einen Kindersprecher zu bestimmen, da der Entwicklungsstand des Kindes eine wichtige Rolle spielt. Kinder sollten aber mit angehört werden.
Zu 3.) Laut § 11 (1) heißt es " In der Regel ....." daraus wird eine Bestimmung des Kuratorium in der Einrichtung freigesetzt.
Zu 4.) Der Vorschlag sieht im Grund eine Beibehaltung der gekürzten Pauschalen von 2000 vor. Damit würde es keine weiteren Kürzungen geben, wie das jetzt gültige Gesetz vorsieht. Nach Berechnung der Volksinitiative würde die Landesregierung dadurch 0,1 % wenig einsparen als vorgesehen.
Zu 5.) Konnte aus Zeitmangel nicht mehr beantwortet werden.
Ablauf des Volksbegehrens:
Ab dem 11.09.00 bis 10.03.01 müssen 250.000 Unterschriften gesammelt werden, wenn dies erreicht ist kann das Gesetz in den Landtag eingebracht werden und erneut geprüft werden. Am 06.09.00 findet in Halle eine Informationsveranstaltung zum Volksbegehren statt.
Unterschriftslisten sollen duch die Volksinitiative in die Einrichtungen verteilt werden. Wichtig ist, das die Eintragungen genau nach Vorschrift eingetragen werden. Pro Wohnort eine Liste. In der letzten Unterschriftensammlung war eine Fehlerquote der abgegebenen Listen von 10 %. Die Unterlagen werden bis zum 11.09.00 überreicht. Herr Hüttich hält den Kontakt zu Herrn Papenroth und informiert über den aktuellen Stand.
neuer Termin ist der 20.09.2000
Aschersleben., 30.08.00
fdRdP Sylva Landgraf
Download des Protokolls als PDF-Datei (18,5 kByte)